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Nordrhein-Westfalen Kreis Warendorf Drensteinfurt

Hebesätze Drensteinfurt

Kreis Warendorf · AGS 05570016 · 15.760 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Drensteinfurt, Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
266 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Drensteinfurt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 425 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 525 %. Der Median Kreis Warendorf liegt bei 425 % und damit auf demselben Wert.

Wo Drensteinfurt im Vergleich steht

Der Wert von 425 % ordnet Drensteinfurt im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 38 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 100 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 258-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Drensteinfurt nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Drensteinfurt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Drensteinfurt 425 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Warendorf 425 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Kreis Warendorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Drensteinfurt auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Drensteinfurt

Gemeinden im Kreis Warendorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Drensteinfurt Grundsteuer B
Ennigerloh 427 % +2 Prozentpunkte 529 %
Sendenhorst 422 % −3 Prozentpunkte 501 %
Wadersloh 428 % +3 Prozentpunkte 501 %
Everswinkel 420 % −5 Prozentpunkte 510 %
Beelen 418 % −7 Prozentpunkte 476 %

Ein Rechenbeispiel für Drensteinfurt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 425 % macht daraus 14.205,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Drensteinfurt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Drensteinfurt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Drensteinfurt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Drensteinfurt?

Drensteinfurt setzt 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.205,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Drensteinfurt?

Die Grundsteuer B liegt bei 525 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Drensteinfurt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 425 %. Drensteinfurt liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Drensteinfurt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Drensteinfurt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.