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Baden-Württemberg Landkreis Freudenstadt Dornstetten

Hebesätze Dornstetten

Landkreis Freudenstadt · AGS 08237019 · 8.235 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dornstetten, Stadt

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Dornstetten setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Freudenstadt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Dornstetten zum Landesdurchschnitt liegt

Dornstetten liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 321-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Dornstetten im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dornstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dornstetten 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freudenstadt 350 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dornstetten auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Freudenstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dornstetten Grundsteuer B
Seewald 345 % 0 Prozentpunkte 350 %
Alpirsbach 350 % +5 Prozentpunkte 380 %
Baiersbronn 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Eutingen im Gäu 350 % +5 Prozentpunkte 375 %
Glatten 340 % −5 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Dornstetten konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Dornstetten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Dornstetten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dornstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dornstetten?

Dornstetten setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dornstetten?

Dornstetten setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Dornstetten hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Dornstetten liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Dornstetten legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Dornstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.