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Hebesätze Dörphof
Für Dörphof ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Wie Dörphof zum Landesdurchschnitt liegt
Dörphof liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 511-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Dörphof ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dörphof | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Rendsburg-Eckernförde | 336 % | Berichtsjahr 2024 | −26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dörphof auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Dörphof liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dörphof | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Arpsdorf | 310 % | 0 Prozentpunkte | 290 % |
| Brammer | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Brinjahe | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Brodersby | 310 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Damp | 310 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
Was der Hebesatz in Dörphof in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Dörphof nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Dörphof noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Dörphof tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 416.741 Euro | 572 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 47.048 Euro | 65 Euro |
| Grundsteuer B | 73.926 Euro | 102 Euro |
| Grundsteuer A | 25.485 Euro | 35 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 728 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Dörphof im Berichtsjahr 2024 572 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Dörphof liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 728 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dörphof
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dörphof?
Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dörphof?
300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Dörphof hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Dörphof 26 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Dörphof selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.