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Hessen Lahn-Dill-Kreis Dillenburg, Oranienstadt

Hebesätze Dillenburg, Oranienstadt

Lahn-Dill-Kreis · AGS 06532006 · 23.560 Einwohner

Gewerbesteuer
366 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Dillenburg, Oranienstadt beträgt 366 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Lahn-Dill-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Dillenburg, Oranienstadt zum Landesdurchschnitt liegt

Dillenburg, Oranienstadt liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 366 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 60 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 46-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Dillenburg, Oranienstadt im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dillenburg, Oranienstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dillenburg, Oranienstadt 366 % Berichtsjahr 2024
Median Lahn-Dill-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dillenburg, Oranienstadt auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Dillenburg, Oranienstadt liegt

Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dillenburg, Oranienstadt Grundsteuer B
Dietzhölztal 365 % −1 Prozentpunkte 365 %
Driedorf 365 % −1 Prozentpunkte 370 %
Greifenstein 365 % −1 Prozentpunkte 370 %
Breitscheid 370 % +4 Prozentpunkte 370 %
Bischoffen 360 % −6 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Dillenburg, Oranienstadt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 366 % Hebesatz sind 12.233,55 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 467,95 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Dillenburg, Oranienstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Dillenburg, Oranienstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dillenburg, Oranienstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dillenburg, Oranienstadt?

Der Hebesatz liegt bei 366 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.233,55 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dillenburg, Oranienstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 460 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Dillenburg, Oranienstadt hoch?

Gemessen am Median Lahn-Dill-Kreis von 380 % liegt der Satz von Dillenburg, Oranienstadt 14 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Dillenburg, Oranienstadt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Dillenburg, Oranienstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.