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Niedersachsen Landkreis Northeim Dassel

Hebesätze Dassel

Landkreis Northeim · AGS 03155003 · 9.680 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dassel, Stadt

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dassel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Northeim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Dassel bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dassel im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 375 % setzen bundesweit 86 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 232 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 218-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Dassel vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dassel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dassel 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Northeim 395 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Northeim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dassel auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Dassel mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Northeim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dassel Grundsteuer B
Hardegsen 375 % 0 Prozentpunkte 395 %
Bodenfelde, Flecken 380 % +5 Prozentpunkte 545 %
Katlenburg-Lindau 380 % +5 Prozentpunkte 360 %
Nörten-Hardenberg, Flecken 360 % −15 Prozentpunkte 350 %
Bad Gandersheim 395 % +20 Prozentpunkte 515 %

Wie viel Gewerbesteuer in Dassel anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 375 % ergibt das 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Dassel beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Dassel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Dassel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dassel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dassel?

375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dassel?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Dassel hoch?

Der Median Landkreis Northeim liegt bei 395 %. Dassel liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Dassel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Dassel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.