Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Coesfeld Coesfeld

Hebesätze Coesfeld

Kreis Coesfeld · AGS 05558012 · 36.753 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Coesfeld, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Coesfeld beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Kreis Coesfeld liegt bei 440 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Coesfeld im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Coesfeld im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 114-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Coesfeld im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Coesfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Coesfeld 450 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Coesfeld 440 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Coesfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Coesfeld auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Coesfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Coesfeld Grundsteuer B
Nordkirchen 450 % 0 Prozentpunkte 540 %
Billerbeck 440 % −10 Prozentpunkte 447 %
Lüdinghausen 460 % +10 Prozentpunkte 460 %
Nottuln 460 % +10 Prozentpunkte 690 %
Rosendahl 460 % +10 Prozentpunkte 495 %

Was die Gewerbesteuer in Coesfeld konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Coesfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Coesfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Coesfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Coesfeld?

450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Coesfeld?

Die Grundsteuer B liegt bei 550 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Coesfeld hoch?

Gemessen am Median Kreis Coesfeld von 440 % liegt der Satz von Coesfeld 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Coesfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Coesfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.