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Bayern Landkreis Main-Spessart Burgsinn

Hebesätze Burgsinn

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677122 · 2.360 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burgsinn, M

Gewerbesteuer
422 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Burgsinn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 422 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 77 Prozentpunkte.

Was der Wert für Burgsinn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Burgsinn im höchsten Fünftel; der Satz von 422 % kommt insgesamt 5 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.042 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.192-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Burgsinn im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgsinn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgsinn 422 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 +77 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +42 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgsinn auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Burgsinn

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgsinn Grundsteuer B
Fellen 400 % −22 Prozentpunkte 400 %
Rieneck 400 % −22 Prozentpunkte 350 %
Lohr a.Main 390 % −32 Prozentpunkte 500 %
Arnstein 380 % −42 Prozentpunkte 350 %
Gemünden a.Main 380 % −42 Prozentpunkte 420 %

Was die Gewerbesteuer in Burgsinn konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 422 % sind das 14.105,35 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.403,85 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Burgsinn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Burgsinn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgsinn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgsinn?

Der Hebesatz liegt bei 422 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.105,35 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgsinn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 500 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Burgsinn hoch?

Gemessen am Median Landkreis Main-Spessart von 345 % liegt der Satz von Burgsinn 77 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Burgsinn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Burgsinn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.