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Rheinland-Pfalz Landkreis Mayen-Koblenz Burgen

Hebesätze Burgen

Landkreis Mayen-Koblenz · AGS 07137206 · 744 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
570 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Burgen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 570 %. Der Median Landkreis Mayen-Koblenz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Burgen zum Landesdurchschnitt liegt

Burgen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 914-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Burgen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mayen-Koblenz 400 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 87 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgen auf Platz 39, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Burgen liegt

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgen Grundsteuer B
Kobern-Gondorf 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Urbar 395 % 0 Prozentpunkte 565 %
Acht 400 % +5 Prozentpunkte 465 %
Anschau 400 % +5 Prozentpunkte 465 %
Arft 400 % +5 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Burgen anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Burgen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Burgen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgen?

Burgen setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgen?

Die Grundsteuer B liegt bei 570 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Burgen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mayen-Koblenz von 400 % liegt der Satz von Burgen 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Burgen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Burgen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.