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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Bülstedt

Hebesätze Bülstedt

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357010 · 763 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bülstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bülstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bülstedt im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 829-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bülstedt vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bülstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bülstedt 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bülstedt auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bülstedt liegt

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bülstedt Grundsteuer B
Anderlingen 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Bremervörde 380 % 0 Prozentpunkte 470 %
Deinstedt 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Hemsbünde 380 % 0 Prozentpunkte 405 %
Hepstedt 380 % 0 Prozentpunkte 450 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bülstedt anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bülstedt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bülstedt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bülstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bülstedt?

Bülstedt setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bülstedt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bülstedt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt Bülstedt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bülstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bülstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.