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Bayern Landkreis Roth Büchenbach

Hebesätze Büchenbach

Landkreis Roth · AGS 09576117 · 5.376 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Büchenbach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Roth liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Büchenbach hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Büchenbach im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 535-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Büchenbach im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Büchenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Büchenbach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Roth 340 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Roth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Büchenbach auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Büchenbach liegt

Gemeinden im Landkreis Roth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Büchenbach Grundsteuer B
Abenberg 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Greding 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Heideck 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Rohr 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Thalmässing 330 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Büchenbach konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Büchenbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Büchenbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Büchenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Büchenbach?

In Büchenbach gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Büchenbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Büchenbach hoch?

Der Median Landkreis Roth liegt bei 340 %. Büchenbach liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Büchenbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Büchenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.