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Hebesätze Budenheim
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Budenheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mainz-Bingen liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Budenheim hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Budenheim im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 60-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Budenheim nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Budenheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mainz-Bingen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Budenheim auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Budenheim
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Budenheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Appenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Aspisheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Badenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bodenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bubenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Budenheim
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Budenheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Budenheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Budenheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Budenheim?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Budenheim?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Budenheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mainz-Bingen von 380 % liegt der Satz von Budenheim genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Budenheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.