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Brandenburg Landkreis Potsdam-Mittelmark Buckautal

Hebesätze Buckautal

Landkreis Potsdam-Mittelmark · AGS 12069089 · 491 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Buckautal beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Potsdam-Mittelmark liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Buckautal zum Landesdurchschnitt liegt

Buckautal liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 387-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Buckautal im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buckautal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buckautal 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Potsdam-Mittelmark 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buckautal auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Buckautal liegt

Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buckautal Grundsteuer B
Beetzsee 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Beetzseeheide 320 % 0 Prozentpunkte 395 %
Bensdorf 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Görzke 320 % 0 Prozentpunkte 405 %
Havelsee 320 % 0 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Buckautal an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Buckautal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Buckautal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buckautal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buckautal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buckautal?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Buckautal hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Potsdam-Mittelmark von 320 % liegt Buckautal genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Buckautal durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Buckautal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.