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Sachsen-Anhalt Landkreis Mansfeld-Südharz Brücken-Hackpfüffel

Hebesätze Brücken-Hackpfüffel

Landkreis Mansfeld-Südharz · AGS 15087101 · 964 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Brücken-Hackpfüffel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Brücken-Hackpfüffel hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Brücken-Hackpfüffel im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 198-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Brücken-Hackpfüffel ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Brücken-Hackpfüffel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Brücken-Hackpfüffel 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mansfeld-Südharz 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Brücken-Hackpfüffel auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Brücken-Hackpfüffel

Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Brücken-Hackpfüffel Grundsteuer B
Allstedt 350 % 0 Prozentpunkte 411 %
Edersleben 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Berga 351 % +1 Prozentpunkte 410 %
Klostermansfeld 351 % +1 Prozentpunkte 402 %
Wallhausen 351 % +1 Prozentpunkte 402 %

Was der Hebesatz in Brücken-Hackpfüffel in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Brücken-Hackpfüffel noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Brücken-Hackpfüffel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Brücken-Hackpfüffel?

In Brücken-Hackpfüffel gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Brücken-Hackpfüffel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Brücken-Hackpfüffel hoch?

Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 %. Brücken-Hackpfüffel liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Brücken-Hackpfüffel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Brücken-Hackpfüffel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.