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Sachsen-Anhalt Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt

Hebesätze Allstedt

Landkreis Mansfeld-Südharz · AGS 15087015 · 7.584 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Allstedt, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
363 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Allstedt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Allstedt zum Landesdurchschnitt liegt

Allstedt liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Allstedt im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Allstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Allstedt 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mansfeld-Südharz 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Allstedt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Allstedt Grundsteuer B
Brücken-Hackpfüffel 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Edersleben 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Berga 351 % +1 Prozentpunkte 410 %
Klostermansfeld 351 % +1 Prozentpunkte 402 %
Wallhausen 351 % +1 Prozentpunkte 402 %

Was die Gewerbesteuer in Allstedt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Allstedt nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Allstedt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Allstedt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Allstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Allstedt?

Allstedt setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Allstedt?

411 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Allstedt hoch?

Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 %. Allstedt liegt damit 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Allstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Allstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.