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Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Bruchweiler-Bärenbach

Hebesätze Bruchweiler-Bärenbach

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340501 · 1.592 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bruchweiler-Bärenbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bruchweiler-Bärenbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bruchweiler-Bärenbach im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 423-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bruchweiler-Bärenbach ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bruchweiler-Bärenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bruchweiler-Bärenbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bruchweiler-Bärenbach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Bruchweiler-Bärenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bruchweiler-Bärenbach Grundsteuer B
Battweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bechhofen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Biedershausen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenthal 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bottenbach 380 % 0 Prozentpunkte 485 %

Was der Hebesatz in Bruchweiler-Bärenbach in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Bruchweiler-Bärenbach beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bruchweiler-Bärenbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bruchweiler-Bärenbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bruchweiler-Bärenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bruchweiler-Bärenbach?

In Bruchweiler-Bärenbach gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bruchweiler-Bärenbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bruchweiler-Bärenbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südwestpfalz von 380 % liegt der Satz von Bruchweiler-Bärenbach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bruchweiler-Bärenbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bruchweiler-Bärenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.