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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Braubach

Hebesätze Braubach

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141501 · 2.969 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Braubach, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Braubach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wie Braubach zum Landesdurchschnitt liegt

Braubach liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 36 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 435 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.218 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 218-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Braubach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Braubach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Braubach 435 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Braubach auf Platz 129, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Braubach

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Braubach Grundsteuer B
Dachsenhausen 435 % 0 Prozentpunkte 480 %
Bornich 430 % −5 Prozentpunkte 510 %
Niederneisen 440 % +5 Prozentpunkte 465 %
Prath 440 % +5 Prozentpunkte 465 %
Sankt Goarshausen 425 % −10 Prozentpunkte 553 %

Ein Rechenbeispiel für Braubach

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 435 % Hebesatz sind 14.539,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Braubach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Braubach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Braubach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Braubach?

Braubach setzt 435 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.539,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Braubach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 540 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Braubach hoch?

Im Vergleich zum Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 % liegt Braubach 55 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Braubach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Braubach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.