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Hebesätze Bornstedt
Für Bornstedt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Mansfeld-Südharz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Was der Wert für Bornstedt bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Bornstedt im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 217-größte von 218 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Bornstedt ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bornstedt | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mansfeld-Südharz | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bornstedt auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Bornstedt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bornstedt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eisleben | 400 % | 0 Prozentpunkte | 433 % |
| Hettstedt | 400 % | 0 Prozentpunkte | 416 % |
| Sangerhausen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 433 % |
| Gerbstedt | 398 % | −2 Prozentpunkte | 460 % |
| Ahlsdorf | 390 % | −10 Prozentpunkte | 450 % |
Was der Hebesatz in Bornstedt in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bornstedt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Bornstedt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Bornstedt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 87.375 Euro | 113 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 7.645 Euro | 10 Euro |
| Grundsteuer B | 60.244 Euro | 78 Euro |
| Grundsteuer A | 16.553 Euro | 21 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 773 | |
Je Einwohner flossen Bornstedt im Berichtsjahr 2024 113 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Sachsen-Anhalt liegt der Median bei 393 Euro.
Bei 773 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bornstedt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bornstedt?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bornstedt?
400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Bornstedt hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mansfeld-Südharz von 380 % liegt der Satz von Bornstedt 20 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Bornstedt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.