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Hebesätze Bokensdorf
Bokensdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Gifhorn liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Wo Bokensdorf im Vergleich steht
Der Wert von 300 % ordnet Bokensdorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 1 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 636-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Bokensdorf im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bokensdorf | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gifhorn | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −90 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 41 Gemeinden im Landkreis Gifhorn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bokensdorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Bokensdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bokensdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barwedel | 330 % | +30 Prozentpunkte | 330 % |
| Bergfeld | 330 % | +30 Prozentpunkte | 320 % |
| Tappenbeck | 330 % | +30 Prozentpunkte | 330 % |
| Jembke | 350 % | +50 Prozentpunkte | 350 % |
| Rühen | 350 % | +50 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Bokensdorf an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Bokensdorf beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Bokensdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Bokensdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bokensdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bokensdorf?
300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bokensdorf?
Bokensdorf setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Bokensdorf hoch?
Bokensdorf liegt 90 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Gifhorn von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bokensdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.