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Thüringen Ilm-Kreis Bösleben-Wüllersleben

Hebesätze Bösleben-Wüllersleben

Ilm-Kreis · AGS 16070006 · 619 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bösleben-Wüllersleben setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Ilm-Kreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Bösleben-Wüllersleben bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bösleben-Wüllersleben im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 329-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bösleben-Wüllersleben ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bösleben-Wüllersleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bösleben-Wüllersleben 400 % Berichtsjahr 2024
Median Ilm-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Ilm-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bösleben-Wüllersleben auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bösleben-Wüllersleben liegt

Gemeinden im Ilm-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bösleben-Wüllersleben Grundsteuer B
Dornheim 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Elleben 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Elxleben 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Geratal 400 % 0 Prozentpunkte 389 %
Martinroda 400 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Bösleben-Wüllersleben in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bösleben-Wüllersleben noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bösleben-Wüllersleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bösleben-Wüllersleben?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bösleben-Wüllersleben?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bösleben-Wüllersleben hoch?

Im Vergleich zum Median Ilm-Kreis von 400 % liegt Bösleben-Wüllersleben genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bösleben-Wüllersleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.