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Nordrhein-Westfalen Kreis Unna Bönen

Hebesätze Bönen

Kreis Unna · AGS 05978008 · 18.425 Einwohner

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
940 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
655 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bönen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 475 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 940 %. Der Median Kreis Unna liegt bei 478 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bönen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bönen im höchsten Fünftel; der Satz von 475 % kommt insgesamt 18 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 233-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bönen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bönen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bönen 475 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Unna 478 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Unna mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bönen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Bönen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Unna mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bönen Grundsteuer B
Bergkamen 480 % +5 Prozentpunkte 670 %
Kamen 470 % −5 Prozentpunkte 940 %
Unna 481 % +6 Prozentpunkte 843 %
Fröndenberg/Ruhr 465 % −10 Prozentpunkte 895 %
Selm 485 % +10 Prozentpunkte 825 %

Was die Gewerbesteuer in Bönen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 475 % sind das 15.876,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Bönen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bönen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bönen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bönen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bönen?

In Bönen gilt ein Hebesatz von 475 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.876,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bönen?

Bönen setzt die Grundsteuer B auf 940 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bönen hoch?

Bönen liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Unna von 478 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bönen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bönen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.