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Bayern Landkreis Weilheim-Schongau Böbing

Hebesätze Böbing

Landkreis Weilheim-Schongau · AGS 09190117 · 1.898 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Böbing ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Böbing im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Böbing im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.395-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Böbing ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Böbing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Böbing 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weilheim-Schongau 350 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Böbing auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Böbing Grundsteuer B
Eglfing 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Huglfing 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Oberhausen 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Altenstadt 320 % +10 Prozentpunkte 400 %
Iffeldorf 320 % +10 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Böbing in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Böbing nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Böbing nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Böbing noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Böbing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Böbing?

Böbing setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Böbing?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Böbing hoch?

Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %. Böbing liegt damit 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Böbing legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Böbing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.