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Bayern Landkreis Landshut Bodenkirchen

Hebesätze Bodenkirchen

Landkreis Landshut · AGS 09274120 · 5.425 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bodenkirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Landshut liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Bodenkirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Bodenkirchen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 528-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bodenkirchen nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bodenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bodenkirchen 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landshut 350 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Landshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bodenkirchen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Landshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bodenkirchen Grundsteuer B
Altfraunhofen 320 % +20 Prozentpunkte 340 %
Baierbach 320 % +20 Prozentpunkte 350 %
Essenbach 320 % +20 Prozentpunkte 250 %
Wurmsham 320 % +20 Prozentpunkte 350 %
Eching 330 % +30 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Bodenkirchen

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Bodenkirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bodenkirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bodenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bodenkirchen?

300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bodenkirchen?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bodenkirchen hoch?

Der Median Landkreis Landshut liegt bei 350 %. Bodenkirchen liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bodenkirchen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bodenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.