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Baden-Württemberg Landkreis Esslingen Bissingen an der Teck

Hebesätze Bissingen an der Teck

Landkreis Esslingen · AGS 08116012 · 3.492 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bissingen an der Teck ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Esslingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Bissingen an der Teck im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Bissingen an der Teck im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 700-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Bissingen an der Teck im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bissingen an der Teck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bissingen an der Teck 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Esslingen 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Esslingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bissingen an der Teck auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Bissingen an der Teck mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Esslingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bissingen an der Teck Grundsteuer B
Altdorf 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Denkendorf 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Erkenbrechtsweiler 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Holzmaden 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neuffen 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Bissingen an der Teck an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Bissingen an der Teck beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Bissingen an der Teck selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bissingen an der Teck noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bissingen an der Teck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bissingen an der Teck?

Bissingen an der Teck setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bissingen an der Teck?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bissingen an der Teck hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bissingen an der Teck liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bissingen an der Teck durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bissingen an der Teck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.