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Bayern Landkreis Bayreuth Bischofsgrün

Hebesätze Bischofsgrün

Landkreis Bayreuth · AGS 09472121 · 1.907 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bischofsgrün gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Bischofsgrün im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Bischofsgrün im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.937 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.388-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Bischofsgrün nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bischofsgrün, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bischofsgrün 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bayreuth 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 33 Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bischofsgrün auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Bischofsgrün mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bayreuth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bischofsgrün Grundsteuer B
Ahorntal 390 % 0 Prozentpunkte 390 %
Haag 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bad Berneck i.Fichtelgebirge 400 % +10 Prozentpunkte 400 %
Betzenstein 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Creußen 380 % −10 Prozentpunkte 410 %

Ein Rechenbeispiel für Bischofsgrün

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Bischofsgrün beschliesst

Bischofsgrün legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Bischofsgrün fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bischofsgrün

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bischofsgrün?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bischofsgrün?

450 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bischofsgrün hoch?

Der Median Landkreis Bayreuth liegt bei 380 %. Bischofsgrün liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bischofsgrün. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bischofsgrün
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.