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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Bernkastel-Kues

Hebesätze Bernkastel-Kues

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231008 · 7.199 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bernkastel-Kues, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bernkastel-Kues beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bernkastel-Kues bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bernkastel-Kues im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 86-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bernkastel-Kues im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bernkastel-Kues, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bernkastel-Kues 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernkastel-Kues auf Platz 76, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Bernkastel-Kues liegt

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bernkastel-Kues Grundsteuer B
Brauneberg 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Maring-Noviand 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Burg (Mosel) 395 % +5 Prozentpunkte 400 %
Dhronecken 385 % −5 Prozentpunkte 650 %
Gielert 385 % −5 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Bernkastel-Kues konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bernkastel-Kues, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bernkastel-Kues noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernkastel-Kues

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernkastel-Kues?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernkastel-Kues?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bernkastel-Kues hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 % liegt Bernkastel-Kues 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bernkastel-Kues durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bernkastel-Kues
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.