Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Region Hannover Barsinghausen

Hebesätze Barsinghausen

Region Hannover · AGS 03241002 · 34.989 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Barsinghausen, Stadt

Gewerbesteuer
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
620 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
620 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Barsinghausen beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 620 %. Der Median Region Hannover liegt bei 460 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Barsinghausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Barsinghausen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 480 % setzen bundesweit 37 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 923 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Barsinghausen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Barsinghausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Barsinghausen 480 % Berichtsjahr 2024
Median Region Hannover 460 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +100 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Region Hannover mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barsinghausen auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Barsinghausen liegt

Gemeinden im Region Hannover mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Barsinghausen Grundsteuer B
Hannover 480 % 0 Prozentpunkte 700 %
Laatzen 480 % 0 Prozentpunkte 610 %
Langenhagen 480 % 0 Prozentpunkte 560 %
Lehrte 480 % 0 Prozentpunkte 500 %
Wennigsen (Deister) 480 % 0 Prozentpunkte 560 %

Wie viel Gewerbesteuer in Barsinghausen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 480 % ergibt das 16.044,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Barsinghausen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Barsinghausen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barsinghausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barsinghausen?

Barsinghausen setzt 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 16.044,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barsinghausen?

620 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Barsinghausen hoch?

Gemessen am Median Region Hannover von 460 % liegt der Satz von Barsinghausen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Barsinghausen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Barsinghausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.