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Niedersachsen Landkreis Lüneburg Barendorf

Hebesätze Barendorf

Landkreis Lüneburg · AGS 03355005 · 2.531 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Barendorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Barendorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Barendorf im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 375 % setzen bundesweit 86 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 232 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 455-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Barendorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Barendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Barendorf 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüneburg 390 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 43 Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barendorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Barendorf Grundsteuer B
Radbruch 375 % 0 Prozentpunkte 400 %
Artlenburg, Flecken 380 % +5 Prozentpunkte 405 %
Bardowick, Flecken 380 % +5 Prozentpunkte 400 %
Brietlingen 370 % −5 Prozentpunkte 370 %
Echem 370 % −5 Prozentpunkte 370 %

Gewerbesteuer in Barendorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 375 % ergibt das 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Barendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Barendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barendorf?

In Barendorf gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 425 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Barendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Barendorf liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Barendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Barendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.