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Nordrhein-Westfalen Kreis Soest Bad Sassendorf

Hebesätze Bad Sassendorf

Kreis Soest · AGS 05974008 · 12.510 Einwohner

Gewerbesteuer
417 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bad Sassendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 417 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Kreis Soest liegt bei 447 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Bad Sassendorf im Vergleich steht

Der Wert von 417 % ordnet Bad Sassendorf im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 11 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 55 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 304-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Bad Sassendorf im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Sassendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Sassendorf 417 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Soest 447 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +37 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Kreis Soest mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Sassendorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Soest mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Sassendorf Grundsteuer B
Ense 417 % 0 Prozentpunkte 479 %
Lippetal 416 % −1 Prozentpunkte 501 %
Werl 437 % +20 Prozentpunkte 800 %
Lippstadt 440 % +23 Prozentpunkte 460 %
Soest 442 % +25 Prozentpunkte 607 %

Gewerbesteuer in Bad Sassendorf an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 417 % macht daraus 13.938,23 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.236,73 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Bad Sassendorf nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bad Sassendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Sassendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Sassendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Sassendorf?

417 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.938,23 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Sassendorf?

Bad Sassendorf setzt die Grundsteuer B auf 495 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Sassendorf hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Soest von 447 % liegt Bad Sassendorf 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Bad Sassendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bad Sassendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.