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Niedersachsen Landkreis Göttingen Bad Sachsa

Hebesätze Bad Sachsa

Landkreis Göttingen · AGS 03159004 · 7.415 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Sachsa, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Sachsa aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Göttingen liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Bad Sachsa bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Sachsa im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 863 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 273-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Sachsa im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Sachsa, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Sachsa 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göttingen 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Göttingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Sachsa auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bad Sachsa liegt

Gemeinden im Landkreis Göttingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Sachsa Grundsteuer B
Walkenried 450 % 0 Prozentpunkte 500 %
Hann. Münden 460 % +10 Prozentpunkte 540 %
Göttingen 430 % −20 Prozentpunkte 600 %
Herzberg am Harz 430 % −20 Prozentpunkte 450 %
Staufenberg 430 % −20 Prozentpunkte 420 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Sachsa konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Sachsa, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Sachsa noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Sachsa

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Sachsa?

In Bad Sachsa gilt ein Hebesatz von 450 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Sachsa?

Die Grundsteuer B liegt bei 500 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Sachsa hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bad Sachsa liegt 70 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bad Sachsa legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Sachsa
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.