Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Ortenaukreis Bad Peterstal-Griesbach

Hebesätze Bad Peterstal-Griesbach

Ortenaukreis · AGS 08317008 · 2.790 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Peterstal-Griesbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bad Peterstal-Griesbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Peterstal-Griesbach im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 797-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bad Peterstal-Griesbach ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Peterstal-Griesbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Peterstal-Griesbach 360 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Peterstal-Griesbach auf Platz 33, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Bad Peterstal-Griesbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Peterstal-Griesbach Grundsteuer B
Achern 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Berghaupten 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Gengenbach 360 % 0 Prozentpunkte 480 %
Hofstetten 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hohberg 360 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Bad Peterstal-Griesbach in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Bad Peterstal-Griesbach beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Peterstal-Griesbach noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Peterstal-Griesbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Peterstal-Griesbach?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Peterstal-Griesbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Peterstal-Griesbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Bad Peterstal-Griesbach liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Peterstal-Griesbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Peterstal-Griesbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.