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Hebesätze Bad Emstal
Für Bad Emstal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 950 %. Der Median Landkreis Kassel liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Bad Emstal hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Bad Emstal im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 266-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Bad Emstal nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Bad Emstal | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kassel | 450 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 28 Gemeinden im Landkreis Kassel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Emstal auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Bad Emstal liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Bad Emstal | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hofgeismar | 380 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Wolfhagen | 390 % | +10 Prozentpunkte | 470 % |
| Breuna | 400 % | +20 Prozentpunkte | 550 % |
| Grebenstein | 400 % | +20 Prozentpunkte | 480 % |
| Naumburg | 400 % | +20 Prozentpunkte | 675 % |
Ein Rechenbeispiel für Bad Emstal
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Bad Emstal legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Bad Emstal fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Bad Emstal
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.067.856 Euro | 192 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 98.356 Euro | 18 Euro |
| Grundsteuer B | 1.788.728 Euro | 321 Euro |
| Grundsteuer A | 127.476 Euro | 23 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.566 | |
Je Einwohner flossen Bad Emstal im Berichtsjahr 2024 192 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Emstal
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Emstal?
Bad Emstal setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Emstal?
Die Grundsteuer B liegt bei 950 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Bad Emstal hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Kassel von 450 % liegt Bad Emstal 70 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Emstal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.