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Hebesätze Aubstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Aubstadt beträgt 270 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 90 Prozentpunkte.
Wie Aubstadt bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Aubstadt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 270 % setzen bundesweit 6 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 20 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.030-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Aubstadt ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Aubstadt | 270 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rhön-Grabfeld | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −90 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −110 Prozentpunkte |
Von 37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aubstadt auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Aubstadt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Aubstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Oberstreu | 300 % | +30 Prozentpunkte | 320 % |
| Wollbach | 300 % | +30 Prozentpunkte | 300 % |
| Hendungen | 310 % | +40 Prozentpunkte | 330 % |
| Stockheim | 310 % | +40 Prozentpunkte | 310 % |
| Großeibstadt | 320 % | +50 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Aubstadt in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 270 % ergibt das 9.024,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Aubstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Aubstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aubstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aubstadt?
270 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 9.024,75 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aubstadt?
Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Aubstadt hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Aubstadt liegt 90 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Aubstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.