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Bayern Landkreis Ebersberg Aßling

Hebesätze Aßling

Landkreis Ebersberg · AGS 09175112 · 4.633 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Aßling aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ebersberg liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Aßling bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Aßling im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.537 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 630-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Aßling im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aßling, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aßling 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ebersberg 330 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aßling auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Aßling liegt

Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aßling Grundsteuer B
Anzing 360 % −10 Prozentpunkte 360 %
Ebersberg 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Frauenneuharting 360 % −10 Prozentpunkte 350 %
Markt Schwaben 360 % −10 Prozentpunkte 400 %
Pliening 380 % +10 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Aßling an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Aßling selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Aßling noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aßling

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aßling?

Aßling setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aßling?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Aßling hoch?

Aßling liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Ebersberg von 330 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Aßling per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Aßling
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.