Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Landsberg am Lech Apfeldorf

Hebesätze Apfeldorf

Landkreis Landsberg am Lech · AGS 09181111 · 1.224 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Apfeldorf beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Landsberg am Lech liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Apfeldorf im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Apfeldorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.791-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Apfeldorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Apfeldorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Apfeldorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landsberg am Lech 340 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Apfeldorf auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Apfeldorf

Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Apfeldorf Grundsteuer B
Fuchstal 350 % 0 Prozentpunkte 280 %
Obermeitingen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Penzing 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Scheuring 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Vilgertshofen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Apfeldorf in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Apfeldorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Apfeldorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Apfeldorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Apfeldorf?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Apfeldorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Apfeldorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Landsberg am Lech von 340 % liegt der Satz von Apfeldorf 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Apfeldorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Apfeldorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.