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Sachsen-Anhalt Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Apenburg-Winterfeld, Flecken

Hebesätze Apenburg-Winterfeld, Flecken

Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · AGS 15081026 · 1.709 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

300 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Apenburg-Winterfeld, Flecken aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Apenburg-Winterfeld, Flecken bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Apenburg-Winterfeld, Flecken im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 4 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 147-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Apenburg-Winterfeld, Flecken im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Apenburg-Winterfeld, Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Apenburg-Winterfeld, Flecken 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altmarkkreis Salzwedel 345 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Apenburg-Winterfeld, Flecken auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Apenburg-Winterfeld, Flecken

Gemeinden im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Apenburg-Winterfeld, Flecken Grundsteuer B
Kuhfelde 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Rohrberg 300 % 0 Prozentpunkte 320 %
Jübar 320 % +20 Prozentpunkte 335 %
Dähre 330 % +30 Prozentpunkte 340 %
Kalbe (Milde) 340 % +40 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Apenburg-Winterfeld, Flecken an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Apenburg-Winterfeld, Flecken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Apenburg-Winterfeld, Flecken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Apenburg-Winterfeld, Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Apenburg-Winterfeld, Flecken?

In Apenburg-Winterfeld, Flecken gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Apenburg-Winterfeld, Flecken?

Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Apenburg-Winterfeld, Flecken hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Apenburg-Winterfeld, Flecken liegt 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Apenburg-Winterfeld, Flecken durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Apenburg-Winterfeld, Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.