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Bayern Landkreis Eichstätt Altmannstein

Hebesätze Altmannstein

Landkreis Eichstätt · AGS 09176112 · 7.147 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Altmannstein, M

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Altmannstein gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Eichstätt liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Altmannstein hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Altmannstein im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 368-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Altmannstein im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altmannstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altmannstein 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichstätt 330 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altmannstein auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altmannstein Grundsteuer B
Kinding 300 % 0 Prozentpunkte 360 %
Pollenfeld 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schernfeld 300 % 0 Prozentpunkte 320 %
Walting 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kipfenberg 310 % +10 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Altmannstein konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Altmannstein, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Altmannstein noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altmannstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altmannstein?

In Altmannstein gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altmannstein?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Altmannstein hoch?

Gemessen am Median Landkreis Eichstätt von 330 % liegt der Satz von Altmannstein 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Altmannstein. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Altmannstein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.