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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Altdorf

Hebesätze Altdorf

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337002 · 911 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Altdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Altdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Altdorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 756-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Altdorf ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altdorf auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Altdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altdorf Grundsteuer B
Bad Bergzabern 395 % 0 Prozentpunkte 485 %
Böbingen 395 % 0 Prozentpunkte 470 %
Dernbach 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Gommersheim 395 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hainfeld 395 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Altdorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Altdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Altdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altdorf?

Der Hebesatz liegt bei 395 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.202,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 470 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Altdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Altdorf liegt 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Altdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Altdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.