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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Ahausen

Hebesätze Ahausen

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357001 · 1.927 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahausen beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Wie Ahausen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ahausen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 523-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ahausen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahausen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahausen auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ahausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahausen Grundsteuer B
Bötersen 400 % 0 Prozentpunkte 340 %
Farven 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Gnarrenburg 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Hamersen 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Hassendorf 400 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Ahausen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Ahausen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ahausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ahausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahausen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ahausen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt Ahausen genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ahausen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ahausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.