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Bayern Landkreis Augsburg Adelsried

Hebesätze Adelsried

Landkreis Augsburg · AGS 09772111 · 2.559 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Adelsried gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Augsburg liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Adelsried hoch?

69 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 345 % fest. Damit liegt Adelsried im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.128-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Adelsried im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Adelsried, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Adelsried 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Augsburg 343 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Augsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Adelsried auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Adelsried mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Augsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Adelsried Grundsteuer B
Bobingen 345 % 0 Prozentpunkte 390 %
Horgau 345 % 0 Prozentpunkte 350 %
Zusmarshausen 345 % 0 Prozentpunkte 395 %
Ehingen 350 % +5 Prozentpunkte 400 %
Graben 340 % −5 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Adelsried an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 345 %, also 11.531,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Adelsried beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Adelsried selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Adelsried noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Adelsried

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Adelsried?

In Adelsried gilt ein Hebesatz von 345 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.531,63 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Adelsried?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Adelsried hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 343 %. Adelsried liegt 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Adelsried legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Adelsried
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.