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Bayern Landkreis Eichstätt Adelschlag

Hebesätze Adelschlag

Landkreis Eichstätt · AGS 09176111 · 3.071 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Adelschlag beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Eichstätt liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Adelschlag zum Landesdurchschnitt liegt

Adelschlag liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 988-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Adelschlag im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Adelschlag, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Adelschlag 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichstätt 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Adelschlag auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Eichstätt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Adelschlag Grundsteuer B
Buxheim 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Dollnstein 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Egweil 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Nassenfels 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Titting 320 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Adelschlag an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Adelschlag nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Adelschlag selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Adelschlag noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Adelschlag

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Adelschlag?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Adelschlag?

Adelschlag setzt die Grundsteuer B auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Adelschlag hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Adelschlag liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Adelschlag durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Adelschlag
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.