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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Wittenförden

Hebesätze Wittenförden

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076154 · 2.490 Einwohner

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
324 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wittenförden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 324 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 53 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wittenförden hoch?

63 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 325 % fest. Damit liegt Wittenförden im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 68 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 116-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wittenförden im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wittenförden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wittenförden 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −53 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittenförden auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Wittenförden liegt

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wittenförden Grundsteuer B
Neu Gülze 322 % −3 Prozentpunkte 354 %
Besitz 320 % −5 Prozentpunkte 350 %
Brunow 320 % −5 Prozentpunkte 350 %
Dümmer 330 % +5 Prozentpunkte 365 %
Gammelin 330 % +5 Prozentpunkte 365 %

Was die Gewerbesteuer in Wittenförden konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 325 %, also 10.863,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wittenförden, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wittenförden noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittenförden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittenförden?

Wittenförden setzt 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.863,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittenförden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 324 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wittenförden hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt Wittenförden 53 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wittenförden durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wittenförden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.