Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Wittenburg

Hebesätze Wittenburg

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076152 · 6.431 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wittenburg, Stadt

Gewerbesteuer
485 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wittenburg beträgt 485 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 107 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wittenburg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wittenburg im höchsten Fünftel; der Satz von 485 % kommt insgesamt 11 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 724 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 38-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wittenburg nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wittenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wittenburg 485 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +107 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +105 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wittenburg auf Platz 142, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Wittenburg

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wittenburg Grundsteuer B
Wittendörp 410 % −75 Prozentpunkte 450 %
Alt Zachun 400 % −85 Prozentpunkte 400 %
Boizenburg/Elbe 400 % −85 Prozentpunkte 430 %
Gallin 400 % −85 Prozentpunkte 300 %
Langen Brütz 400 % −85 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Wittenburg

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 485 % sind das 16.211,13 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.509,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Wittenburg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wittenburg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wittenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wittenburg?

485 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 16.211,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wittenburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wittenburg hoch?

Wittenburg liegt 107 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wittenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Wittenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.