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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Wiemerstedt

Hebesätze Wiemerstedt

Kreis Dithmarschen · AGS 01051133 · 152 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wiemerstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Wiemerstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wiemerstedt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.019-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Wiemerstedt im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiemerstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiemerstedt 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiemerstedt auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Wiemerstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiemerstedt Grundsteuer B
Dörpling 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Groven 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Kuden 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Lieth 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Nordermeldorf 330 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Wiemerstedt an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Wiemerstedt beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Wiemerstedt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wiemerstedt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiemerstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiemerstedt?

Wiemerstedt setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiemerstedt?

Wiemerstedt setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wiemerstedt hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt Wiemerstedt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wiemerstedt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Wiemerstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.