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Schleswig-Holstein Kreis Steinburg Wiedenborstel

Hebesätze Wiedenborstel

Kreis Steinburg · AGS 01061111 · 9 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wiedenborstel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Wiedenborstel hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Wiedenborstel im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.106-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wiedenborstel im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wiedenborstel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wiedenborstel 350 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Steinburg 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 111 Gemeinden im Kreis Steinburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiedenborstel auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Wiedenborstel liegt

Gemeinden im Kreis Steinburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wiedenborstel Grundsteuer B
Bokelrehm 350 % 0 Prozentpunkte 150 %
Herzhorn 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hohenaspe 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Kaaks 350 % 0 Prozentpunkte 380 %
Landscheide 350 % 0 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Wiedenborstel konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wiedenborstel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wiedenborstel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiedenborstel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiedenborstel?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiedenborstel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wiedenborstel hoch?

Der Median Kreis Steinburg liegt bei 360 %. Wiedenborstel liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wiedenborstel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wiedenborstel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.