Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Marburg-Biedenkopf Wetter (Hessen)

Hebesätze Wetter (Hessen)

Landkreis Marburg-Biedenkopf · AGS 06534021 · 9.008 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wetter (Hessen), Stadt

Gewerbesteuer
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
630 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
595 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wetter (Hessen) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 445 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 630 %. Der Median Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 65 Prozentpunkte.

Wo Wetter (Hessen) im Vergleich steht

Der Wert von 445 % ordnet Wetter (Hessen) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 22 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 390 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 195-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Wetter (Hessen) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wetter (Hessen), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wetter (Hessen) 445 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Marburg-Biedenkopf 380 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +65 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wetter (Hessen) auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Wetter (Hessen)

Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wetter (Hessen) Grundsteuer B
Amöneburg 400 % −45 Prozentpunkte 385 %
Angelburg 400 % −45 Prozentpunkte 410 %
Cölbe 400 % −45 Prozentpunkte 420 %
Gladenbach 400 % −45 Prozentpunkte 475 %
Lohra 400 % −45 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Wetter (Hessen)

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 445 % macht daraus 14.874,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Wetter (Hessen) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Wetter (Hessen) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wetter (Hessen)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wetter (Hessen)?

445 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.874,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wetter (Hessen)?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 630 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wetter (Hessen) hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Marburg-Biedenkopf von 380 % liegt Wetter (Hessen) 65 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Wetter (Hessen) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wetter (Hessen)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.