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Sachsen-Anhalt Landkreis Stendal Werben (Elbe)

Hebesätze Werben (Elbe)

Landkreis Stendal · AGS 15090610 · 962 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Werben (Elbe), Hansestadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Werben (Elbe) beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Stendal liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Werben (Elbe) zum Landesdurchschnitt liegt

Werben (Elbe) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 45 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 200-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Werben (Elbe) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Werben (Elbe), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Werben (Elbe) 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stendal 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Stendal mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Werben (Elbe) auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Werben (Elbe) liegt

Gemeinden im Landkreis Stendal mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Werben (Elbe) Grundsteuer B
Altmärkische Höhe 350 % 0 Prozentpunkte 354 %
Arneburg 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Eichstedt (Altmark) 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Goldbeck 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hassel 350 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Werben (Elbe) konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Werben (Elbe), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Werben (Elbe) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Werben (Elbe)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Werben (Elbe)?

In Werben (Elbe) gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Werben (Elbe)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Werben (Elbe) hoch?

Werben (Elbe) liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Stendal von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Werben (Elbe) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Werben (Elbe)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.