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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Hebesätze Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Kreis Nordfriesland · AGS 01054149 · 1.635 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Wenningstedt-Braderup (Sylt) setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wenningstedt-Braderup (Sylt) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wenningstedt-Braderup (Sylt) im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 258-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wenningstedt-Braderup (Sylt) vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wenningstedt-Braderup (Sylt), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wenningstedt-Braderup (Sylt) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wenningstedt-Braderup (Sylt) auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wenningstedt-Braderup (Sylt) Grundsteuer B
Fresendelf 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Grothusenkoog 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Olderup 340 % 0 Prozentpunkte 290 %
Seeth 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Simonsberg 340 % 0 Prozentpunkte 290 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wenningstedt-Braderup (Sylt) anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wenningstedt-Braderup (Sylt) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wenningstedt-Braderup (Sylt)?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wenningstedt-Braderup (Sylt)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wenningstedt-Braderup (Sylt) hoch?

Wenningstedt-Braderup (Sylt) liegt 40 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Nordfriesland von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wenningstedt-Braderup (Sylt) selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Wenningstedt-Braderup (Sylt)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.