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Sachsen Landkreis Görlitz Weißkeißel

Hebesätze Weißkeißel

Landkreis Görlitz · AGS 14626590 · 1.232 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
340 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
244 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weißkeißel beträgt 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 395 % aus.

Was der Wert für Weißkeißel bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weißkeißel im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 159 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 386-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weißkeißel im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weißkeißel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weißkeißel 395 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Weißkeißel 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weißkeißel auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Weißkeißel liegt

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weißkeißel Grundsteuer B
Kodersdorf 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Rothenburg/O.L. 395 % 0 Prozentpunkte 428 %
Weißwasser/O.L. 395 % 0 Prozentpunkte 488 %
Beiersdorf 390 % −5 Prozentpunkte 440 %
Bertsdorf-Hörnitz 400 % +5 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Weißkeißel konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weißkeißel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weißkeißel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weißkeißel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weißkeißel?

In Weißkeißel gilt ein Hebesatz von 395 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weißkeißel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weißkeißel hoch?

Gemessen am Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt der Satz von Weißkeißel 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Weißkeißel per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Weißkeißel
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.