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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Wattenbek

Hebesätze Wattenbek

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058170 · 2.892 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wattenbek gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 39 Prozentpunkte.

Wie Wattenbek bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wattenbek im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 375 % setzen bundesweit 86 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 667 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 152-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Wattenbek im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wattenbek, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wattenbek 375 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +39 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wattenbek auf Platz 147, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wattenbek Grundsteuer B
Melsdorf 375 % 0 Prozentpunkte 370 %
Achterwehr 370 % −5 Prozentpunkte 390 %
Altenholz 380 % +5 Prozentpunkte 550 %
Beldorf 380 % +5 Prozentpunkte 360 %
Bredenbek 380 % +5 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Wattenbek an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 375 % ergibt das 12.534,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Wattenbek selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Wattenbek noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wattenbek

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wattenbek?

Der Hebesatz liegt bei 375 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.534,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wattenbek?

385 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wattenbek hoch?

Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Wattenbek liegt damit 39 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wattenbek selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wattenbek
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.