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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Warin

Hebesätze Warin

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074084 · 3.237 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Warin, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Warin gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Was der Wert für Warin bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Warin im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Warin nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Warin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Warin 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Warin auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Warin Grundsteuer B
Alt Meteln 350 % 0 Prozentpunkte 345 %
Bibow 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Gägelow 350 % 0 Prozentpunkte 354 %
Grambow 350 % 0 Prozentpunkte 430 %
Groß Stieten 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Warin

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Warin legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Warin fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Warin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Warin?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Warin?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Warin hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt Warin 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Warin legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Warin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.